Ergonomie bezeichnet die Wissenschaft, die sich mit der Optimierung der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine auseinandersetzt.
Symptom | m�gliche Ursachen |
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Verspannungen - Schulter/Nackenbereich Kreuzschmerzen Appetitlosigkeit (eingedr�ckter Magen) |
Falsche Aufstellung des Monitors, schlechte Sitzposition |
Augenbrennen, Kopfschmerzen | Schlechter oder ungeeigneter Monitor, Abstand Augen-Bildschirm, Beleuchtung (Reflexionen), schlechte Bel�ftung |
"Maushand", RSI Syndrom | Physische �berlastung durch andauernde, gleiche Bewegungen ("RSI" steht f�r "Repititive Strain Injury"). Bekannte RSI-Syndrome sind Sehnenscheidenentzündung oder der "Tennisarm". |
Psychische Belastungen: Stress, Erm�dung, Unzufriedenheit, Innere Anspannung, Konzentrationsverlust, Nervosit�t, Angst, �rger, Motivationsr�ckgang | Das Resultat s�mtlicher Faktoren |
Einige dieser Massnahmen sind am Arbeitsplatz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt eine EU-Richtlinie zum Bildschirmarbeitsplatz (Rahmenvereinbarung �ber Telearbeit), die in den jeweiligen Arbeitsschutzgesetzen der L�nder umgesetzt werden (Verordnung der Bundesministerin f�r Arbeit, Gesundheit und Soziales �ber den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V)).
So kann der Arbeitnehmer sogar einen Inspektionsbesuch bewirken, der den Arbeitgeber bei schlechten Bedingungen ins Schwitzen bringen k�nnte.
8. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Der Arbeitgeber ist f�r den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Telearbeitnehmers am Arbeitsplatz nach Ma�gabe der Richtlinie 89/391/EWG und der einschl�gigen Folgerichtlinien und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifvertr�ge verantwortlich.
Der Arbeitgeber informiert den Telearbeitnehmer �ber die Politik des Unternehmens im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere �ber die Anforderungen an die Arbeit an Bildschirmger�ten. Der Telearbeitnehmer wendet die Sicherheitsma�nahmen ordnungsgem�� an.
Um zu �berpr�fen, ob die geltenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen ordnungsgem�� angewendet werden, haben Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und/oder die zust�ndigen Beh�rden im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifvertr�ge Zugang zum Telearbeitsplatz. �bt der Telearbeitnehmer seine T�tigkeit zu Hause aus, ist f�r den Zugang eine vorherige Mitteilung und die Zustimmung des Telearbeitnehmers erforderlich.
Der Telearbeitnehmer kann Inspektionsbesuche verlangen.